Die Handelskammer Bozen unterstützt auch 2020 wieder Südtiroler Unternehmen für die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der digitalen Innovation.
Wer kann einen Antrag stellen?
Es handelt sich hierbei um eine wirtschaftliche Unterstützung von Digitalisierungsinitiativen, welche an Südtiroler Kleinst-, Klein-, und Mittelbetriebe aller Sektoren ausbezahlt werden unter Voraussetzung, dass das Unternehmen im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen ist und der Geschäftssitz bzw. die Betriebseinheit in Südtirol liegt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für Beratung, Weiterbildung und der Ankauf von Gütern und Dienstleistungen im Zusammenhang mit digitalen Technologien (Art. 2). Dazu gehören beispielsweise Robotik, Big Data und Analytics, 3D-Druck-Verfahren, künstliche Intelligenz, Blockchain, Systeme für Smart Working oder Telearbeit, E-Commerce Systeme, usw.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 70% der förderfähigen Ausgaben bzw. max. 10.000 Euro bei einer Mindestinvestition von 3.000 Euro. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Zur Förderung zugelassen sind jene Ausgaben, welche ab 01.01.2020 fakturiert und bezahlt werden bzw. worden sind.
Wie und wo kann ich einen Antrag stellen?
Von 01.06.2020 ab 8.00 Uhr bis 30.06.2020 um 21.00 Uhr können Förderanträge mittels PEC an [email protected] unter Verwendung der bereitgestellten digitalen Vordrucke eingereicht werden. Mithilfe einer Vollmacht kann dies auch über den zuständigen Steuerberater abgewickelt werden.
Alle Informationen, sowie eine detaillierte Ausschreibung findest du hier: https://bit.ly/3eLukZU